Wärmebrückenberechnung
Wärmebrückenzuschläge bei Energiebedarfsnachweisen nach EnEV 2009
Bei der Berechnung der Energiebilanz eines Gebäudes müssen Wärmebrücken berücksichtigt werden.
- Wenn kein Nachweis erfolgt, wird ein pauschaler Wärmebrückenzuschlag von 0,1 W/(m²K) festgelegt.
- Wird ein Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108, Beiblatt 2 geführt, kann der Wärmebrückenzuschlag auf 0,05 W/(m²K) reduziert werden.
- Bei einem detaillierten Nachweis bzw. einer Berechnung aller vorhandenen Wärmebrücken eines Gebäudes, wird der Wärmebrückenzuschlag in der Regel auf ca. 0,02 W/(m²K) reduziert, je nach Konstruktion.
Mit einer detaillierten Wärmebrückenberechnung kann nachgewiesen werden, daß Gebäude mit gut durchdachten Anschlußdetails mit sehr viel geringeren Wärmebrückenzuschlägen auskommen. Dies bedeutet erhebliche Kosteneinsparungen auf dem Weg zu Kfw- Effizienzhäuser bzw. zu KfW- Förderungen.
Leistungen:
- detaillierte Wärmebrückenberechnungen
- Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108, Beiblatt 2