Wärmebrückenberechnung

detaillierte Wärmebrückenberechnung

Wärmebrückenzuschläge bei Energiebedarfsnachweisen nach EnEV 2009

 

Bei der Berechnung der Energiebilanz eines Gebäudes müssen Wärmebrücken berücksichtigt werden.

 

  1. Wenn kein Nachweis erfolgt, wird ein pauschaler Wärmebrückenzuschlag von 0,1 W/(m²K) festgelegt.
  2. Wird ein Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108, Beiblatt 2 geführt, kann der Wärmebrückenzuschlag auf 0,05 W/(m²K) reduziert werden.
  3. Bei einem detaillierten Nachweis bzw. einer Berechnung aller vorhandenen Wärmebrücken eines Gebäudes, wird der Wärmebrückenzuschlag in der Regel auf ca. 0,02 W/(m²K) reduziert, je nach Konstruktion.

 

Mit einer detaillierten Wärmebrückenberechnung kann nachgewiesen werden, daß Gebäude mit gut durchdachten Anschlußdetails mit sehr viel geringeren Wärmebrückenzuschlägen auskommen. Dies bedeutet erhebliche Kosteneinsparungen auf dem Weg zu Kfw- Effizienzhäuser bzw. zu KfW- Förderungen.

 

Leistungen:

  • detaillierte Wärmebrückenberechnungen
  • Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108, Beiblatt 2